Der Betrugsfall Fintery Ltd hat mehrere parallele rechtliche Verfahren ausgelöst. Diese umfassen Strafverfahren in Deutschland und Großbritannien, eine zivilrechtliche Klage vor dem High Court London, und eine Aufsichtsmeldung an die BaFin. Die folgende Dokumentation erfasst alle bekannten Verfahren.
Im Juli 2025 wurde Strafanzeige gegen David Rehnström und Florian Krüger bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet.
Hauptanklage: Betrug (§263 StGB)
Irreführung des Opfers durch Vortäuschung falscher Tatsachen (dediziertes Team, CEO-Validierung, legitime Investitionsmöglichkeit) mit der Absicht der Geldentwendung.
Schwere Betrug: §263 Abs. 5 StGB (Verbrechen – nicht Vergehen)
Falls nachgewiesen werden kann, dass der Betrug "gewerbsmäßig" oder "bandenmäßig" begangen wurde, wird die Anklage als Verbrechen qualifiziert. Die Strafspanne erhöht sich auf 1–10 Jahre Freiheitsstrafe (statt max. 5 Jahre für einfachen Betrug).
Beweisvereitelung (§274 StGB)
Die Löschung des YouTube-Kanals mit dem Interview Florian Krügers nach Betrugsvorwürfen stellt möglicherweise Beweisvereitelung dar. Dies könnte als eigenständige Straftat verfolgt werden.
Das Merkmal "gewerbsmäßig oder bandenmäßig" ist für die Qualifikation entscheidend:
Parallel zur deutschen Strafanzeige wurde eine zivilrechtliche Klage vor dem High Court of Justice in London eingereicht.
Klagename: Canvena v Fintery Ltd
Forderung: €215.400 plus Zinsen und Kosten
Gerichtsstand: High Court of Justice, London
Rechtsgrundlage: Unjust Enrichment / Restitution (englisches Recht) oder deutsche Betrugsgesetze (sofern anwendbar)
Das englische Recht ermöglicht die Geltendmachung von Schadensersatz für "unjust enrichment" – die unrechtmäßige Bereicherung eines Unternehmens auf Kosten des Geschädigten. Die Tatsache, dass Fintery Ltd eine UK-Gesellschaft ist, macht London als Gerichtsstand geeignet.
Eine Criminal Complaint wurde bei Action Fraud und der City of London Police eingereicht.
Behörde: Action Fraud (National Fraud Intelligence Bureau) / City of London Police
Vorwürfe: Fraud, Conspiracy to Defraud
Beschuldigte: Fintery Ltd (legal entity) und natürliche Personen
Das britische Strafrecht verfolgt Betrug unter Sections 1–5 des Fraud Act 2006. Eine Criminal Complaint ist der Einstieg in das britische Ermittlungsverfahren und kann zur Einleitung von Ermittlungen durch die City of London Police oder das National Crime Agency (NCA) führen.
Der UNYT Token wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als möglicherweise nicht zugelassenes Wertpapier gemeldet.
Token-Name: UNYT (möglicherweise auch DXPO Token)
Verdacht: Nicht zugelassenes Wertpapier nach deutschem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und EU-Prospekt-VO
Meldung: UNYT Token wurde ohne erforderliche BaFin-Zulassung oder Prospektgenehmigung an Investor angeboten
Die BaFin kann gegenüber nicht zugelassenen Wertpapieren Verwaltungsmaßnahmen ergreifen:
Der Fall zeigt klare Anzeichen einer koordinierten Betrugsoperation zwischen Rehnström und Krüger:
Der Fall hat eine internationale Dimension, die mehrere Gerichtsbarkeiten betrifft:
Alle Verfahren sind laufend. Das deutsche Strafverfahren bei der StA Hamburg steht in der Ermittlungsphase. Die High Court-Klage in London läuft. Die BaFin-Untersuchung wird fortgesetzt. Die Koordination zwischen deutschen und britischen Behörden ist in Arbeit.