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Strafanzeige erstattet: Die juristischen Schritte gegen Rehnström und Krüger

Dokumentation aller rechtlichen Verfahren: Deutschland, UK, BaFin

Überblick der Verfahren

Der Betrugsfall Fintery Ltd hat mehrere parallele rechtliche Verfahren ausgelöst. Diese umfassen Strafverfahren in Deutschland und Großbritannien, eine zivilrechtliche Klage vor dem High Court London, und eine Aufsichtsmeldung an die BaFin. Die folgende Dokumentation erfasst alle bekannten Verfahren.

Gesamtschaden: €215.400 (überwies am 19. März 2025 an Fintery Ltd / UNYTED Ltd)
Geschädigte Partei: Canvena (Investor)
Verdächtige: David Rehnström (Hamburg) und Florian Krüger (Fintery Ltd CEO)

1. Strafanzeige – Staatsanwaltschaft Hamburg

Im Juli 2025 wurde Strafanzeige gegen David Rehnström und Florian Krüger bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet.

Anklage-Punkte

Hauptanklage: Betrug (§263 StGB)

Irreführung des Opfers durch Vortäuschung falscher Tatsachen (dediziertes Team, CEO-Validierung, legitime Investitionsmöglichkeit) mit der Absicht der Geldentwendung.

Schwere Betrug: §263 Abs. 5 StGB (Verbrechen – nicht Vergehen)

Falls nachgewiesen werden kann, dass der Betrug "gewerbsmäßig" oder "bandenmäßig" begangen wurde, wird die Anklage als Verbrechen qualifiziert. Die Strafspanne erhöht sich auf 1–10 Jahre Freiheitsstrafe (statt max. 5 Jahre für einfachen Betrug).

Beweisvereitelung (§274 StGB)

Die Löschung des YouTube-Kanals mit dem Interview Florian Krügers nach Betrugsvorwürfen stellt möglicherweise Beweisvereitelung dar. Dies könnte als eigenständige Straftat verfolgt werden.

Strafrechtliche Bewertung – §263 Abs. 5 StGB

Das Merkmal "gewerbsmäßig oder bandenmäßig" ist für die Qualifikation entscheidend:

2. High Court London – Zivilrechtliche Klage

Parallel zur deutschen Strafanzeige wurde eine zivilrechtliche Klage vor dem High Court of Justice in London eingereicht.

Klage-Details

Klagename: Canvena v Fintery Ltd

Forderung: €215.400 plus Zinsen und Kosten

Gerichtsstand: High Court of Justice, London

Rechtsgrundlage: Unjust Enrichment / Restitution (englisches Recht) oder deutsche Betrugsgesetze (sofern anwendbar)

Zivilrechtliche Perspektive

Das englische Recht ermöglicht die Geltendmachung von Schadensersatz für "unjust enrichment" – die unrechtmäßige Bereicherung eines Unternehmens auf Kosten des Geschädigten. Die Tatsache, dass Fintery Ltd eine UK-Gesellschaft ist, macht London als Gerichtsstand geeignet.

3. Criminal Complaint – UK Police

Eine Criminal Complaint wurde bei Action Fraud und der City of London Police eingereicht.

Beschwerde-Details

Behörde: Action Fraud (National Fraud Intelligence Bureau) / City of London Police

Vorwürfe: Fraud, Conspiracy to Defraud

Beschuldigte: Fintery Ltd (legal entity) und natürliche Personen

UK-Strafverfolgung

Das britische Strafrecht verfolgt Betrug unter Sections 1–5 des Fraud Act 2006. Eine Criminal Complaint ist der Einstieg in das britische Ermittlungsverfahren und kann zur Einleitung von Ermittlungen durch die City of London Police oder das National Crime Agency (NCA) führen.

4. BaFin-Meldung – UNYT Token

Der UNYT Token wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als möglicherweise nicht zugelassenes Wertpapier gemeldet.

BaFin-Vorwürfe

Token-Name: UNYT (möglicherweise auch DXPO Token)

Verdacht: Nicht zugelassenes Wertpapier nach deutschem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und EU-Prospekt-VO

Meldung: UNYT Token wurde ohne erforderliche BaFin-Zulassung oder Prospektgenehmigung an Investor angeboten

Regulatorische Perspektive

Die BaFin kann gegenüber nicht zugelassenen Wertpapieren Verwaltungsmaßnahmen ergreifen:

Strafrechtliche Qualifikation – Zusammenfassung

Einfacher Betrug (§263 StGB): Strafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
Schwerer Betrug §263 Abs. 5 (Verbrechen): Strafe 1–10 Jahre Freiheitsstrafe
Beweisvereitelung (§274 StGB): Strafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Besondere Aspekte des Falles

Koordinierte Täterschaft

Der Fall zeigt klare Anzeichen einer koordinierten Betrugsoperation zwischen Rehnström und Krüger:

Internationale Dimension

Der Fall hat eine internationale Dimension, die mehrere Gerichtsbarkeiten betrifft:

Status der Verfahren (Stand April 2026)

Alle Verfahren sind laufend. Das deutsche Strafverfahren bei der StA Hamburg steht in der Ermittlungsphase. Die High Court-Klage in London läuft. Die BaFin-Untersuchung wird fortgesetzt. Die Koordination zwischen deutschen und britischen Behörden ist in Arbeit.